Sport- und SchwimmClub Karlsruhe e.V.

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SSC Karlsruhe e.V.
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Am Sportpark 5
76131 Karlsruhe

Mo - Fr  10:00 - 12:00 + 15:00 - 17:00

Tel.: 0721 / 9 67 22-0
Fax: 0721 / 9 67 22-88
team[at]ssc-karlsruhe.de

Aqua-Cycling

Die einzelnen Termine können Sie der jeweiligen Kursausschreibung entnehmen. 

ab 18 Jahren

Ursprünglich aus der Rehabilitation, ist Aqua-Cycling heute die Trendsportart im Wasser für Jung und Alt. Es fördert nicht nur Kraftausdauer und Koordination, es macht auch noch Spaß! Unter Anleitung ausgebildeter Aqua-Cycling Trainer verbindet Aqua-Cycling die Prinzipien des Indoor-Cycling mit den positiven Eigenschaften des Wassers (Wasserwiderstand und Auftrieb). Die Bikes stehen in ca. 1,30 Meter tiefem Wasser und werden individuell auf den einzelnen Teilnehmer eingestellt. Das Radeln im Wasser trainiert den ganzen Körper, die Fettverbrennung wird ordentlich angekurbelt und das Herz-Kreislauf-System gestärkt. Ebenso verbessern sich die Beweglichkeit der Gelenke und die Durchblutung von Muskel-, Haut- und Bindegewebe.

Für den Trainingsbetrieb benötigen Sie Wassersportschuhe/Strandschuhe! Die Räder müssen selbstständig ins Wasser gestellt und wieder herausgeholt werden (unter Anleitung des Kursleiters).

Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt werden. In der Kursgebühr ist der Eintritt ins Bad für die Kursdauer enthalten.

Die Kurse sind in den Bereich der Prävention anzusiedeln und sind nicht als medizinische bzw. rehabilitative Maßnahme anzusehen.

 

Kursgebühr pro 10 Einheiten

SSC-Mitglied: 106 €

Gast: 174 €

 

Die Aqua-Cycing-Kurse sind nicht zertifiziert! Das Aquabike ist in der Auffassung der Zentralen Prüfstelle ein Großgerät. Eine der Bedingungen für die Zertifizierung ist, dass ein Großgerät maximal die Hälfte der Kurszeit im Einsatz ist. Ein reiner Aqua-Cyclingkurs ist also aktuell nicht zertifizierbar.

Ist trotzdem eine Bescheinigung erwünscht, ist diese unter Online buchen / "Bescheinigungen" zu buchen. Bei nicht-zertifizierten Kursen fallen Bearbeitungsgebühren von 5 € pro Bescheinigung an. Die Entscheidung, ob Zuschüsse gewährt werden, obliegt alleine den Krankenkassen.

Es werden ausschließlich Bescheinigungen ausgestellt, die online gebucht wurden. Nach Ablauf der Buchungsfrist ist die Buchung einer Bescheinigung nicht mehr möglich. Nach § 20 SGB 5 dürfen die Krankenkassen nur dann die Teinahme an Präventionsangeboten finanziell unterstützen, wenn die Anwesenheit bei mindestens 80 % lag. Deshalb werden Bescheinigungen erst ab 80 % Anwesenheit ausgestellt (vgl. AGBs Punkt 3). Die Bescheinigungen werden frühestens nach der Beendigung der jeweiligen Kursserie und spätestens vor dem Beginn der darauffolgenden Kursserie ausgestellt und Ihnen per Mail zugeschickt. Von Anfragen hinsichtlich des genauen Termins bitten wir abzusehen. Bei sonstigen Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Ist die Buchung fehlerhaft oder weist Lücken auf, wird keine Bescheinigung ausgestellt.

 

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