SSC Karlsruhe e.V.
- Geschäftsstelle -
Am Sportpark 5
76131 Karlsruhe
Mo - Fr 10:00 - 12:00 + 15:00 - 17:00
Tel.: 0721 / 9 67 22-0
Fax: 0721 / 9 67 22-88
team[at]ssc-karlsruhe.de
Wenn eine Bescheinigung gewünscht wird, ist diese hier zu buchen.
Es werden ausschließlich Bescheinigungen ausgestellt, die hier gebucht wurden. Nach Ablauf der Buchungsfrist (ab der Kursanmeldung bis ca. 8. Kurswoche) ist die Buchung einer Bescheinigung nicht mehr möglich. Ist die Buchung fehlerhaft oder weist Lücken auf, wird keine Bescheinigung ausgestellt.
Bescheinigungen für die zertifizierten Kurse sind in der Kursgebühr inbegriffen, müssen dennoch gebucht werden (Tarif Bescheinigung(en) zertifizierter Kurs 0€).
Nach § 20 SGB 5 dürfen die Krankenkassen nur dann die Teilnahme an Präventionsangeboten finanziell unterstützen, wenn die Anwesenheit bei mindestens 80 % lag. Deshalb werden Bescheinigungen für zertifizierte Kurse erst ab 80 % Anwesenheit ausgestellt (oder bei begründeter Anfrage).
Bei nicht-zertifizierten Kursen fallen Bearbeitungsgebühren von 5 € (Tarif Bescheinigung nicht-zertifizierter Kurs) pro Bescheinigung an. Diese Bearbeitungsgebühr wird von dem angegebenen Konto abgebucht. Diese Bescheinigungen werden unabhängig von der Anzahl der besuchten Kurstermine ausgestellt.
Eine kostenfreie Stornierung der Bescheinigung ist bis Ablauf der Buchungsfrist möglich, daher empfehlen wir, die Bescheinigung schon mit Buchung des Kurses zu buchen.
Besitzt man keinen Rechner, kann man die Bescheinigung durch das Ausfüllen des Kursanmeldebogens in der Geschäftsstelle beantragen.
Die Bescheinigungen werden bis ca. sechs Wochen nach der jeweiligen Kursserie ausgestellt und Ihnen per Mail zugeschickt. Von Anfragen hinsichtlich des genauen Termins bitten wir abzusehen. Bei sonstigen Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Sie als Versicherte reichen die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Entscheidung, ob Zuschüsse gewährt werden, obliegt alleine den Krankenkassen.
Unsere Aufgabe als Anbieter ist das Erfassen der Anwesenheit. Ausnahmen von der 80%- Anwesenheitsregel aufgrund einer Dienstreise, Krankheit etc. sind direkt mit der Krankenkasse zu klären.